Erhöhte Leistung für Demenzkranke - RA Niessig

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Ab 2013 erhöhte Leistung für Demenzkranke
von Christine Niessig,
veröffentlicht im Porta Magazin, Juli 2012

Das Bundeskabinett hat im März einen Entwurf für das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Dieses Gesetz stärkt in erster Linie Demenzkranke unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Heim betreut werden.
Für die Pflegestufe 0, der Demenzkranke zugeordnet sind wenn sie nicht die Bestimmungen der Pflegestufe I – III erfüllen, soll es zusätzlich zu dem bereits gezahlten Betreuungsgeld von 100,- Euro im Grundbedarf bzw. 200,- Euro bei erhöhtem Bedarf Geld- und Sachleistungen aus der Pflegekasse geben. Wir der Demenzkranke zuhause gepflegt, soll dass Pflegegeld 120,- Euro betragen, für ambulante Pflegedienste sind bis zu 225,- Euro vorgesehen.
In der Pflegestufe I sollen die Pflegekassen bis zu 665,- Euro bereit stellen, in der Pflegestufe II soll es künftig 1.250,- Euro geben. Für die Pflege zuhause soll das Pflegegeld in Pflegestufe I auf 305,- Euro und in Pflegestufe II auf 525,- Euro angehoben werden.  
Pflegebedürftige in Pflegestufe III sind von der Aufstockung jedoch ausgenommen.

Die erhöhten Geldzuwendungen für Demenzkranke sollen laut dem Entwurf lediglich eine Übergangslösung sein; die Bundesregierung will ein eigenständiges Gesetz diesbezüglich erlassen und den Pflegebedürftigkeitsbegriff erneuern.

Das Gesetz soll die Selbsthilfegruppen fördern, die Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen und auch im Service- und Beratungsbereich für Entlastung sorgen, da die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit momentan dem medizinischen Dienst der Krankenkassen vorbehalten ist und die Entscheidung teilweise Monate dauert; es sollen auch unabhängige Gutachter zukünftig prüfen dürfen, wie viel Hilfebedarf vorhanden ist.

Weitere Neuerungen des Gesetzes beinhalten die Entlastung der pflegenden Angehörigen, so die hälftige Weiterzahlung des Pflegegeldes während Kurzzeit- und Verhinderungspflege und besseren Zugang zur Rehabilitation.

Auch Wohngemeinschaften, in denen Pflegebedürftige ambulant betreut werden sollen künftig Zuschläge erhalten, geplant sind 200,- Euro für jeden Pflegebedürftigen. Für die Entstehung solcher Wohngruppen sind Förderungen von 2.500,- Euro pro Person angedacht begrenzt auf den 31.12.2015.

Ab 2015 soll eine Förderung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen stattfinden. Ärzte, die Hausbesuche in Pflegeheimen durchführen, sollen Zuschüsse erhalten. Im Gespräch sind ebenfalls Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Ärzten.

Neben den verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sollen künftig zusätzliche Zeiten für Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen, die aktuell überhaupt nicht berücksichtigt sind. Diese Zeiten können in Absprache mit dem Pflegedienst frei für den Pflegebedürftigen genutzt werden.  

Auch wenn der Entwurf schon ab 01.10.2012 Anwendung finden soll ist fraglich, ob diese Neuerungen tatsächlich und insbesondere für die Angehörigen die Vorteile bringen, die gebraucht werden. Notwendig bleibt die Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs; erst dadurch kann und wird sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen die Unterstützung zugebracht, die tatsächlich nötig ist.


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